Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle
Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen
oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge (Invalidität) hin. Die
Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen
Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente. Durch
Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe der
Invaliditätsleistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional
ansteigt. Die Bemessung der Invalidität geschieht nach der
vertraglichen Gliedertaxe.
Mehr Infos unter http://risikolebensversicherung-center.de/unfallversicherung/
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